Es ist soweit! Sie haben Ihr Traumhaus mit dem optimalen Grundriss gefunden. Das geeignete Grundstück ist auch vorhanden. Die Finanzierungszusage der Bank liegt vor. Bevor Sie mit dem Neubau loslegen, regeln Sie noch folgende wichtige Punkte:
Ein Gutachten muss her!
Ein Baugrund-Gutachten klärt Sie auf
- über etwaige Belastungen des Bodens,
- über die Tragfähigkeit des Untergrunds,
- über die Höhe des Grundwassers,
- über die notwendigen Abdichtungs-Maßnahmen des Kellers.
Die Einrichtung der Baustelle
Sie oder die Baufirma – wer kümmert sich um
- den Anschluss für den Baustrom,
- die Verlegung des Wasseranschlusses für den Bau,
- die Beschaffung der Schuttcontainer,
- die Errichtung des Bauzauns,
- die Gestellung der Miet-Toilette,
- die Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Stellflächen,
- nötige Schutzvorkehrungen zugunsten des Fußwegs, der in Mitleidenschaft gezogen wird,
- die tägliche Lüftung des Rohbaus zur Trockenlegung?
Der Bauvertrag
Im Bauvertrag regeln Sie mit dem Bauträger verbindlich die Termine für die einzelnen Etappen des Baufortschritts. Sie vereinbaren die genauen Zeiträume, in denen Sie ihre Eigenleistungen vollbringen. Insbesondere der exakte Tag des Baubeginns, die maximale Bauzeit und der verbindliche Tag der Endabnahme sind von großer Wichtigkeit.
Die Bauleistungsvereinbarung und Ihre Vertragspartner
Von jedem Handwerker und jedem Dienstleister, der am Bau Ihres Eigenheims mitwirkt, notieren Sie sich die exakte Firmierung, die genaue Firmenanschrift, Ihren verantwortlichen Ansprechpartner und die Vornamen und Namen der Geschäftsführer. Sie benötigen diese Informationen später, wenn sich ein „Schwarzes Schaf“ unter Ihren Zulieferern befindet und es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Bei Türen, Fenstern, den Böden und Fliesen sowie den Treppen, der Verglasung und Sanitär-Einrichtungen, den Armaturen, Verkabelungen und allen anderen zum Einsatz kommenden Materialien halten Sie mit Ihren Bau-Partnern Fabrikat, Marke, Material, Farbe und Beschaffenheit genau und schriftlich fest.
Die zu vereinbarenden Teilzahlungen koppeln Sie nicht an feste Termine, sondern an den jeweiligen Baufortschritt. Hier bieten sich folgende Ereignisse an: Bodenplatte, Rohbau, Dachstuhl.
Auch wichtig: Die Bauherren-Haftpflichtversicherung
Als Bauherr obliegen Ihnen verschiedene Verkehrssicherungs-Pflichten. Sie sind verantwortlich für eine angemessene Beschilderung, gute Beleuchtung und die Vermeidung von Unfällen auf Ihrer Baustelle. Auch, wenn Sie diese Aufgaben an Ihren Bauunternehmer oder Bauleiter übertragen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, sofern Sie sich nicht versichern. Das gilt sinngemäß auch für den Koordinator, den Sie für die Einhaltung der Gefahrgut- und der Arbeitsschutz-Vorschriften einsetzen.
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